Erstellt am 29.06.2006 um 11:52 Uhr von Lotte
Aber Ihr habt ein Protokoll in dem der Beschluss protokolliert ist?
Erstellt am 29.06.2006 um 12:09 Uhr von Lotte
Im Fitting steht BetrVG §77 RN30:
Ein BV ist unwirksam...wenn kein ordnungsgemäßer BR Beschluss zugrunde liegt
Erstellt am 29.06.2006 um 12:50 Uhr von Rollie
Sinnig wäre doch sicherlich, das nach der Beschlußfassung der Schriftführer das Exemplar der beschlossenen BV, über welche beschlossen wurde, als Bestandteil des Beschlußes als begleitende Unterlagen zum Protokoll zugefügt wird.
Erstellt am 29.06.2006 um 13:00 Uhr von Lotte
Rollie,
aber die BV ist doch gar nicht beschlossen worden, also meinst Du:
die nichtbeschlossene BV zum anderslautenden Beschluss? oder hab' ich was falsch verstanden?
Erstellt am 29.06.2006 um 13:07 Uhr von Rollie
Lotte,
mag in diesem Fall so sein. Ich bezog mich auch nur darauf, das meine geschilderte Vorgehensweise das hätte vermeiden können.
Erstellt am 29.06.2006 um 13:17 Uhr von Fayence
Ich würde es ja mal mit dem § 26 BetrVG und der Vertretungsbefugnis des BRV versuchen!