Hallo an alle,
habe eine Frage zu § 25 Absatz 2" Ersatzmitglieder".
Bezieht sich Satz 2 auf die vor der Wahl eingereichten Vorschlagslisten oder auf die nach der Wahl im BR vetretenen gewählten Vorschlagslisten ?
Vielen Dank im voraus.
Mischu