Hallo,
unsere Betriebsrat besteht aus einer Person. Wenn diese Person im Urlaub oder krank ist, gibt es einen Stellverteter ?
Meine Frage hat folgenden Hintergrund: Unsere Betriebsratwahl fand als Personenwahl statt. Gestützt wurden zwei Kandidaten, wobei der eine Kandidat wahrscheinlich sich auf Anraten der Geschäftsführung aufstellen lies um dieser als verlängerten Arm dienen zu können.
Dieser Kandidat bekam, da von der Belegschaft das Vorgehen durchschaut wurde, auch nur wenige Stimmen.
Ist er nun ein Stellvertreter oder bzw ein Ersatzmitglied? Hat der gewählte Betriebsrat im Urlaubsfall diesen Kandidaten
einzuweisen und auch die Unterlagen zu übergeben?
Es besteht die Befürchtung, das die Geschäftsführung den Urlaub des gewählten Betriebsrats ausnutzt, und mit dem Wunschkandidaten anstehende, neue Betriebsveeinbarungen abschliesst.
Für eine baldige und konkrete Antwort wäre ich sehr dankbar