Erstellt am 27.06.2006 um 12:37 Uhr von Saluk
Eine Änderung der Tagesordnung der Sitzung während der Sitzung ist nur noch zuläßig, wenn dies die vollständig versammelten Betriebsratsmitglieder einstimmig beschließen (vgl. BAG vom 28.4.1988, AP Nr. 2 zu §29 BetrVg 1972).
Dann darf danach auch über den Punkt selbst abgestimmt werden.
Gruß
Saluk
Erstellt am 27.06.2006 um 12:43 Uhr von Pia
Alles klar.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß,
Pia