Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin hier ziemlich neu und muß mich erst einmal zurechtfinden. Wir sind 5 neu gewählte Betriebsräte und müssen alle erstmal auf Schulung gehen um einigermaßen einen Überblick zu bekommen was möglich ist und was nicht.
Doch das kann noch dauern, da unser AG nicht gerade begeistert ist was da für Kosten auf ihn zukommen auch wenn er gesetzl. dazu verpflichtet ist wie wir inzwischen wissen. Nun will unser AG aber scheinbar schon vorher mit uns eine BetrVereinbarung abschließen bezüglich Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Kürzung des Urlaubs und und und..... - nun scheiden sich hier natürlich die Geister inwieweit das ganze evtl. gesetzlich geregelt ist oder über tarifliche Regelungen geschützt ist und daher gar nicht über eine BV geregelt werden kann.
Auch ob es später Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag mit solch einer BV geben soll ist im Gespräch.
Kann mir vielleicht jemand sagen inwieweit sich z.B. ein Manteltarifvertrag auch für eine Firma gilt die weder gewerkschaftlich organisiert ist noch der AG dem Arbeitgeberverband angehört oder wo ich in Erfahrung bringen kann ob der MTV als allgemeinverbindlich erklärt wurde?
Das wäre echt super - vielen Dank schonmal.