Erstellt am 20.07.2018 um 06:43 Uhr von kratzbürste
Bist du BR?
Dann solltest du dich an § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG erinnern. Da können Entgeltregeln nicht davon abhängen, ob es einen neuen Personalchef gibt.
Was die indivualrechtlichen Ansprüche angeht, solltest du mal einen Fachanwalt aufsuchen.