Erstellt am 23.06.2006 um 16:28 Uhr von Fayence
Redbull,
der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebes.
"Echten" Freiberuflern fehlen die AN-Merkmale der Eingliederung in den betrieblichen Ablauf, Weisungsgebundenheit usw. und müssen ihre Interessen entsprechend selbst vertreten.
Gehören Eure Freiberufler zur schreibenden Zunft?