Liebes Forum,
AG hat uns mitgeteilt, dass keinesfalls Informationen von Seiten der Mitarbeiter direkt an den BR fliessen dürften, sondern immer über den Arbeitgeber, so stünde es im BetrVG. In unserem Fall über die Personalabteilung. Auch dürfte der Betriebsrat beispielsweise einer Mitarbeitergruppe keine CD mit Informationen einer Berufsgenossenschaft über Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen aushändigen (im Internet im übrigen frei verfügbar), auch das müsste über den Arbeitgeber und den leitenden Sicherheitsing. laufen (die Sicherheitsfachkraft für die Betriebsstätte war natürlich eingebunden).
Meine Meinung, und ich bitte um Diskusssion: Wenn es so laufen sollte, müssten wir erst gar keine Kollegen mehr fragen...es kämen aus Angst keine Antworten...und wenn welche kommen wären die gefiltert.
Selbstverständlich dürfen wir uns nicht selbstständig Wirtschaftsdaten oder Betriebsgeheimnisse besorgen...aber wo ist Eurer Meinung nach die Grenze? Und auf welcher rechtlichen Basis fusst das Fragerecht direkt bei den MA?

Schönes Wochenende...bitte um rege Diskussion