Erstellt am 23.06.2006 um 11:12 Uhr von Kölner
@FRAC
Ihr/Der AG umgeht damit halt so etwas wie "Überstundenvergütung".
Erstellt am 23.06.2006 um 15:25 Uhr von FRAC
Nicht wirklich aufgrund einer Gleitzeitregelung, der regelmäßig Ausgleich durch Freizeit statt bezahlte Überstunden vorsieht - das wäre in unserer Branche auch ziemlich unpraktikabel.
Außerdem geht es hier um einen 50% Teilzeitvertrag, der temporär auf 100% aufgestockt wird - das ist mehr als einfach ein paar Überstunden.
Wie gesagt - gegen den Sachverhalt an sich gibt es keine Einwände, nicht vom MA, nicht vom AG und (momentan) auch nicht von uns als BR. Was wir halt nur nicht wissen ist, ob wir hier irgendwann an Grenzen stoßen. Grenzen analog zu der 2 Jahres Regelung bei befristeten Arbeitsverhältnissen z.B.