Wir bekommen gelegentlich Anträge von AG Teilzeitbeschäftigte vorübergehend Vollzeit arbeiten zu lassen. In einigen Fällen summiert sich das mittlerweile auf z.B. 9 Monate Vollzeitarbeit, basierend auf einem Teilzeitvertrag, der in Quartalsabständen jeweils für 3 Monate auf Vollzeit angehoben wird. Für den Betroffenen ist das OK. Wir wissen als BR nur nicht, ob es hier Grenzen gibt. Können wir das (bei Einverständnis der Betroffenen) beliebig lange gutheißen? Ergibt sich irgendwann ein Anspruch auf einen Vollzeitvertrag, weil z.B. ein der Teilzeitvertrag stückchenweise über einen langen Zeitraum auf Vollzeit aufgestockt wurde?