Hallo,

ich bin neugewählter BRV (5-köpfiges Gremium) in einer Firma, die zu 60% einer Unternehmensgruppe (AG) gehört. Das Geschäftsergebnis unserer Firma fließt vollständig in die Bilanzen der Unternehmensgruppe ein.

Laut Aussage des GBRV ist unser BR nicht berechtigt, Mitglieder in den GBR zu entsenden, da wir nur eine Beteiligungsgesellschaft wären.

Ich kann das aus §47 (2) nicht herauslesen. Hat jemand einschlägige Informationen/Erfahrungen dazu?

Grüße
Saluk