Erstellt am 22.06.2006 um 21:04 Uhr von häggi
Ich kann dir nur zustimmen. der §37,7 hat doch wohl nichts mit den
Bildungsurlaubsgesetz einiger Länder zu tun.
Erstellt am 22.06.2006 um 23:43 Uhr von Hirnixxl
Das ist alles ziemlich dubios. War der Arbeitsrichter der Seminarleiter? Hat dein AG ihn bezahlt?
Der § 37,7 regelt das eindeutig. BRM sind davon betroffen, egal aus welchem Bundesland sie kommen.
Erstellt am 23.06.2006 um 13:02 Uhr von ___Bin-Ich-platt___
Danke für eure Antwort, das beruhigt mich schon einmal!
An Hirnixxl:
Der Arbeitsrichter war genaugenommen ein Arbeitsrichter a.D. ist aber immer noch in der Ausbildung von "Jungrichtern" tätig. Ja er war der Seminarleiter, wenn auch nur im Auftrag eines unabhängigen Schulungsveranstalters.. Nein, mein AG hat ihn nicht bezahlt! (Hoffe ich jedenfalls....) Ansonsten war er auch super kompetent und ganz und gar nicht sonderlich AG-freundlich, deswegen war ich umso mehr verunsichert...