Hallo zusammen,
Heute hatte ich ein Seminar mit einem Arbeitsrichter. Der vertrat sehr engagiert die Meinung BR-Fortbildung nach § 37,7 käme nur für BR in Betracht in deren Ländern auch ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht. Ich als Laie kann das aus diesem Paragraph nicht rauslesen und auch beim Fitting habe ich darüber nichts gefunden.
Wie ist denn da die Rechtslage?