Erstellt am 23.06.2006 um 09:44 Uhr von Kölner
Kaum....es ist halt eine unternehmerische Entscheidung. Versuchs- und hilfsweise vielleicht mit § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG argumentieren.
Vielleicht solltet Ihr mit dem AG mal irgendwann hinsichtlich der Personalplanung ein Gespräch suchen. Stichwort § 92 BetrVG.
Erstellt am 23.06.2006 um 09:51 Uhr von Ramses II
Kölner,
da muß man aber erhebliche Formulierungskünste aufbieten um darzulegen dass durch die"Versetzung" (sofern das überhaupt eine ist) der ANin in das Team B ein anderer AN in Team A gekündigt wird oder sonstige Nachteile erleidet, dies aber nicht geschähe wenn die ANin in Team A bleibt.
Erstellt am 23.06.2006 um 10:02 Uhr von Kölner
@Ramses II
Das stimmt natürlich...
Erstellt am 23.06.2006 um 10:20 Uhr von Benno_BRB
?
Moins!
In Team A sind zu wenig Leute (MA) und wenn die ANin nun nicht in Team A zurückkehrt, bleibt die Mehrbelastung der AN in Team A wie in den letzten 2 Jahren. Woraus schliesst Du - lieber Ramses II - nun, dass nur mit "erheblichen Formulierungskünsten" ein zusätzlich wegfallender AP in Team A zu retten wäre, da das Team ja sowieso schon unterbesetzt ist!?
Ich hab Deine Antwort jetzt hin und her gelesen und selbst wenn der AP nicht zusätzlich wegfallen würde, wäre ich bereit mit dem Arbeitschutz- und dem Arbeitszeitgesetz zu argumentieren, weshalb es wichtig ist, die seit zwei Jahren unbesetzte Stelle neu zu besetzen und nicht noch eine weitere Stelle zu streichen!
Benno
Erstellt am 23.06.2006 um 10:50 Uhr von Kölner
@Benno_BRB
Ein Versuch wäre es wert - allerdings: Der AG/UNer kann hier selber entscheiden. Ich denke nicht, dass ein Gericht hier präventiv (es könnte sein, dass Probleme mit dem ArbZG entstehen) ein Urteil fällt.
Wenn die Kollegen des "A-Teams" im Anschluss an die "kw-Entscheidung" des AG die von Dir angedachten Probleme bekommen, dann müsste die Gemengelage wieder neu überdacht werden: Etwa mit einer Überlastungsanzeige, nicht genehmigte Überstunden etc.
Erstellt am 23.06.2006 um 11:42 Uhr von Ramses II
Benno,
es ging um eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 (2) Abs.3. Diese wird kaum zu begründen sein.
Erstellt am 25.06.2006 um 10:39 Uhr von Benno_BRB
Moins RamsesII
Reduziert auf die Frage der "Umbesetzung" auf die Stelle in Team B hätte ich Deine Antwort gleich verstanden, aber "Arbeitsknecht" fragt hier, wie man dagegen vorgehen kann, die freie Stelle in Team A wieder zu besetzen bzw. erfolgreich dagegen gegen die Stellenstreichung angehen kann oder diese rückgängig zu machen! Denn der Arbeitsaufwand in Team A bleibt ja weiterhin bestehen. Und hier würde ich mich auf meine obige Antwort berufen.
Deine Antwort verstehe ich erst mit der Einschränkung auf die Zustimmung der "Umbesetzung". Allerding ist mir Dein Hinweis auf die Kündigung eines weiteren MA aus dem bereits unterbesetzten Team A immer noch unverständlich!
Welche Möglichkeiten hat der BR um gegen die Stellenstreichung vorzugehen? Liege ich da richtig oder hat der BR andere oder eventuell gar keine Möglichkeiten?
Benno