Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gibt es einen gesetzlichen Anpruch für Arbeitnehmer und Betriebsräte (§37 Abs. 6 BetrVG??) an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und die Kosten dafür erstattet zu bekommen?

Gruß Herwig Barthes