Erstellt am 22.06.2006 um 10:37 Uhr von Hirnixxl
Ja, das Gesetz hast du doch schon genannt. Allerdings nur für AN wenn sie BRM sind. Dann sind sie berechtigt und sogar verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen. Auf jeden Fall gehören die Grundlagenschulungen (BetrVG, ArbR) dazu. Notwendig ist ein Beschluss des BR der lediglich die betrieblichen Belange berücksichtigen muss. Der AG muss sämtliche Kosten tragen.
In § 37 Abs. 7 sind die Schulungsmaßnahmen geregelt bei denen der AG das BRM freistellen muss ohne weitere Kosten zu tragen