Im BetrVG steht doch unter § 87 etwas von Mitbestimmung bei Prämien usw.

Unser Chef zahlt Funktionszulagen für bestimmte Gruppen bei uns, wo er schon einmal den Betrag für eine Gruppe davon einfach erhöht und uns nur darüber informiert, daß er dies getan hat.

Wir waren bisher der Meinung, daß er Zulagen, da er sie auch jederzeit wieder wegnehmen kann, einfach erhöhen kann, ohne Zustimmung des BR, wir nur Mitbestimmung bei Grundgehalt haben.

Jetzt wollte unter Chef wieder die Zulage für diese eine Gruppe erhöhen und wollte unsere Zustimmung. Wir haben uns als BR jetzt entschieden, daß wir damit nicht einverstanden sind, d alle MA mehr Geld bekommen sollen, da diese schließlich die Arbeit leisten, bzw. auch die anderen Gruppen etwas bekommen sollen. Wir müssen ja schließlich vor den MA rechtfertigen, warum diese Gruppe schon wieder mehr Geld bekommt und sie nicht.

Unser Chef ist natürlich zu dieser Gruppe gegangen und hat gesagt, daß er zahlen wollte, wir aber nicht zugestimmt haben.

Alle wissen, daß unser Chef das sowieso nicht zahlen wollte und uns sowieso nur den Schwarzen Peter zuschieben wollte, was er jetzt auch getan hat, da er wußte, daß wir so entscheiden würden.

Frage hierzu ist:

Ist dies wirklich mitbestimmungspflichtig, da Ergänzung zum Gehalt oder so?

Hätten Ihr da zugestimmt? Hattet Ihr auch schon einmal so einen Fall, wo Ihr gegen eine Zahlung entschieden habt als BR?

Würde mich mal interessieren, was da passiert ist.

Gruß
Diana