Erstellt am 22.06.2006 um 08:16 Uhr von Fayence
"Bin ich berechtigt mir eigenständig, ohne Zustimmung der anderen Betriebsratsmitglieder, einen Anwalt aufzusuchen ..."
Wenn es um Deine persönlichen Belange geht, kannst Du jeden RA der Welt aufsuchen.
"und die Kosten über die Firma laufen zu lassen? "
Die Kosten musst Du natürlich selber tragen!
Erstellt am 22.06.2006 um 08:17 Uhr von Ramses II
Fayence,
wenn es Kosten der Betriebsratsarbeit sind?
Erstellt am 22.06.2006 um 08:22 Uhr von Kölner
Erstellt am 22.06.2006 um 08:24 Uhr von robinhood
Es geht ausschliesslich um betriebliche Belange!!!
Erstellt am 22.06.2006 um 08:25 Uhr von Frank B.
Ach Ramses II, dann MUSS natürlich ein Beschluss des BR´s vorliegen. Ohne Beschluss verweigert der AG die Kostenübernahme natürlich und er bleibt auf den Kosten sitzen.
Erstellt am 22.06.2006 um 08:37 Uhr von Kölner
@Frank B.
In diesem Fall wohl nicht! Zugegeben.
Aber im Rahmen des § 37/40 BetrVG ggf. wohl schon!
Erstellt am 22.06.2006 um 08:43 Uhr von robinhood
Einen Beschluss zu bekommen kann ich vergessen!!! Da ist man echt so ein bisschen auf sich allein gestellt. Muss es den erst so weit kommen, dass ich den gesamten Betriebsrat auffliegen lassen muss?
Erstellt am 22.06.2006 um 08:45 Uhr von Kölner
Wie einige andere auch, würde ich jetzt sagen "...wenn Du Gewerkschaftsmitglied wärest...". Ich lasse es aber.
Erstellt am 22.06.2006 um 08:56 Uhr von viktor
warum lassen, Gewerkschaftsmitglieder können sich natürlich Rechtsberatung dort kostenlos (im Beitrag enthalten) holen. Anwälte wissen auch nicht mehr.
Und natürlich solltest Du Dich schulen lassen. Dazu wird doch wohl ein Beschluss des BR zu bekommen sein.
Erstellt am 22.06.2006 um 09:05 Uhr von robinhood
Nein, leider bin ich kein Gewerschaftsmitglied! Aber wenn fast der gesamte BR auf GV-Seite steht, fühlt man sich echt allein gelassen. Mir tun mein Kollegen nur leid, weil sie natürlich von dem ganzen Treiben, dass hier statt findet, nichts ahnen. Da muss man sich schon Rechtbeistand holen, um die Kollegen wenigstens noch einigermaßen schützen zu können!!!
Erstellt am 22.06.2006 um 09:48 Uhr von Ramses II
"Ach Ramses II, dann MUSS natürlich ein Beschluss des BR´s vorliegen. Ohne Beschluss verweigert der AG die Kostenübernahme natürlich und er bleibt auf den Kosten sitzen."
Wirklich zwingend?
Erstellt am 22.06.2006 um 11:09 Uhr von AlterHase
Gleich mit der ganz großen Keule zuschlagen. Schöner Start in 4 Jahre Betriebsratsarbeit. Du willst ein Rennen fahren, hast aber noch nicht einmal einen Führerschein. Was steht denn z.B. in § 2 Abs. 1 BetrVG? Wenn Du wirklich etwas erreichen willst, besuchst Du erst einmal Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht. Bis zur Schulung kannst Du Dich z.B. im Internet auf http://www.neu-im-betriebsrat.de/erste_schritte/ informieren. Eintritt in die Gewerkschaft und ein Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (z.B. Fitting) hilft Dir bei der Vorbereitung auf den großen Angriff. Wenn Du fleißig bist, hast Du in etwa 6 Monaten ein wenig Grundkenntnisse um das Verhalten Deiner Kollegen im Betriebsrat beurteilen zu können. Wenn nicht, werden Dich Deine Wähler früher oder später auslachen.
Erstellt am 22.06.2006 um 11:34 Uhr von robinhood
Guter Tipp!!! Aber ich acker seit 8 Wochen jeden Tag das BetrVG und AR durch. Sie haben es also nicht mit einem "dummen" Jungen zu tun!!!
Erstellt am 22.06.2006 um 11:38 Uhr von AlterHase
und ich seit 16 Jahren. Du bist also, in Bezug auf Erfahrung, nah dran.
PS: Ich meine es nur gut mit Dir. Bedenke: Erfahrung ist die Summe aller Reinfälle!
Erstellt am 22.06.2006 um 11:45 Uhr von Rollie
Es gibt m.E. durchaus Situationen, die ein einzelnes Betriebsratsmitglied auch ohne Beschlußfassung berechtigt, auf Unternehmenskosteneinen Anwalt einzuschalten, hatte da erst gestern was dazu gelesen, kann ich ggf. noch nachtragen.
Erstellt am 22.06.2006 um 12:41 Uhr von robinhood
Erstellt am 22.06.2006 um 13:49 Uhr von Rollie
Also, ich hab grade mal nachgelesen. In groben Zügen (aus ArbeitGeberRechte Betriebsrat, 07/2006):
Wenn ein Betriebsratsmitglied beim ArbG ein Beschlußverfahren zur Überprüfung der Beschlüsse des Betriebsrats einleitet, die in seine Rechtsstellung als BR-Mitglied eingreifen, muß der AG für die Kosten des Verfahrens nach § 40 BetrVG aufkommen.
Allerdings braucht ein AG die Kosten nicht zu übernehmen, für die Kosten des Betriebsrats bei einem Verfahren nach § 103. Ebenso wenig bei Individualrechtlichen Ansprüchen.
Erstellt am 22.06.2006 um 13:55 Uhr von robinhood
Erstellt am 23.06.2006 um 08:53 Uhr von Fayence
@ Rollie
Nun steht diesem BR aber bereits ein RA zur "Verfügung" und robinhood möchte einen "eigenen" RA seines Vertrauens beantragen.
@ robinhood
Ich frage mich ernsthaft, wie Du Deinen Antrag auf Kostenübernahme Deines "persönlichen" RA beim AG begründen willst!
Mit dem Hinweis, dass "Euer" RA eine Plaudertasche sein könnte, machst Du Dich jedenfalls lächerlich.
@ Ramses II
" Wirklich zwingend?"
Soll es doch tatsächlich Situationen geben, in denen der BR auch ohne Antragstellung auf Kostenübernahme einen RA beauftragen kann.