Erstellt am 21.06.2006 um 22:19 Uhr von sh_9260
Jetzt noch mal, mit viel Geduld.
§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
Euer Betriebsrat besteht also nur aus einer Person.
Der Vertreter ist also automatisch das jeweilige Ersatzmitglied.
Das Ersatzmitglied ist allerdings nur aktiv wenn das einzige BRMitglied verhindert ist.