Erstellt am 17.06.2006 um 09:11 Uhr von Lotte
Wenn die Kollegen einen AV als Gruppenleiter haben, muss der AG ihnen eine Änderungskündigung schreiben, die die Zustimmung des BR benötigt. BetrVG §102
Wenn kein AV, dann habt ihr Mitbestimmungsrechte aufgrund des BetrVG §99 Fitting RN91: Die Gewährung oder der Wegfall einer Zulage ist dann eine mitbestimmungspfl. Ein- bzw: Umgruppierung, wenn neben den für die Eingruppierung entscheidenden Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale für den Anspruch auf die Zulage erfüllt sein müssen, die Zulage eine Zwischenstufe zwischen Vergütungsgruppen darstellt.
Erstellt am 17.06.2006 um 20:00 Uhr von Kölner
@Lotte
Sehe ich nicht so! Ich meine das diese Funktionszulage ohne weiteres weggenommen werden kann! Der Witz ist, dass der BR m.E. davon noch nicht einmal was mitbekommen müsste.
Erstellt am 17.06.2006 um 22:26 Uhr von Lotte
@Kölner
Aber es handelt sich doch eindeutig um eine Zulage, die gezahlt wird, weil man Tätigkeiten übernimmt, die über der allgemeinen Tätigkeitsbeschreibung des Berufes hinaus gehen. Ist bei uns auch so, Gruppenleiterin bekommt mehr Geld, weil sie noch ein bißchen mehr macht als wir, aber nur eine Zulage, keine Gehaltsstufe mehr.
Und da schreibt der Fitting genau das was ich zitiert habe (s.o.) also mitbestimmungspflichtig.
Ich finde, er beschreibt genau diesen Fall
Jetzt Du
Erstellt am 17.06.2006 um 23:18 Uhr von Kölner
Ich halte die tariffreie Gewährung/Wegnahme von Funktionszulagen mitunter (Zitat) "für einen mitbestimmungsfreien Automatismus des Arbeitgebers".
Ich habe durchaus Sympathien für den Fittich, aber in diesem Fall meine ich, dass es nicht so ist, dass ein AN ohne vertragliche Grundlage hier etwas machen kann!
Aber vielleicht hat ein kluger weiterer Kopf noch eine Idee dazu.
Erstellt am 19.06.2006 um 22:34 Uhr von Lotte
Leider scheint es keinen klugen Kopf zu geben, der uns aus der Patsche helfen kann, schon zwei Tage her und keiner hilft:
Haaallooo, kluger Kopf, wo biiiist Duuuu????