Hallo, ich hätte folgende Frage bezüglich der bei uns anstehenden Betriebratswahl:

Unser Betrieb hat die Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Es sind 107
Mitarbeiter (exklusive Geschäftsleitung) beschäftigt. Die Geschäftsleitung besteht aus zwei
Geschäftsführeren und zwei stellvertrenden Geschäftsführern. Die vier Geschäftsführer haben wir (der
Wahlvorstand) als nicht wahlberechtigt eingestuft.
Nun zu meiner Frage:
Zu den 107 Mitarbeitern des Betriebes gehören auch die Ehefrau eines Geschäftführers sowie
die Ehefrau eines stellvertretenden Geschäftsführers.
Sind diese Ehefrauen bei der oben genannten Konstellation (eingetragener Verein) als wahlberechtigt und
wählbar einzustufen oder sind sie nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG als Familienangehörige des Arbeitgebers, die
in seinem Haushalt leben, zu betrachten und somit nicht wahlberechtigt?
Gibt es diesbezüglich Präzendänzfälle auf die man sich berufen kann?

Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfestellung.