Hallo,

ich bin frischgebackener Vorsitzender eines 5er-BRs. Wir haben beschlossen, dass Vorsitzender und Stellvertreter ein Rhetorik-Seminar besuchen, nun lehnt der AG aber meine Teilnahme ab, weil er der Auffassung ist, meine kommunikativen Fähigkeiten seien so ausgeprägt, dass eine Erforderlichkeit für dieses Seminar nicht vorliege.

Da ich selbst mich allenfalls als den Einäugigen unter den Blinden ansehe und auch keinerlei Erfahrung mit der Leitung von BR-Sitzungen oder gar Betriebsversammlungen habe, habe ich dem AG die Rechtslage erläutert, ein paar Urteile zitiert (AG Dortmund: 6 BV 53/99, AG Bremen: 1 BV Ga 4/00, LAG Sachsen: 9 TaBV 17/02) und darüber hinaus klargestellt, dass die Prüfung der Erforderlichkeit durch den BR erfolgt und eben nicht durch den AG.

Dennoch will der AG die Anmeldung für mich nicht vornehmen. Die Frage ist: wie geht es nun weiter? Meiner Meinung nach kann der AG allenfalls das Arbeitsgericht anrufen und die Erforderlichkeit dort prüfen lassen, aber das will er offenbar auch nicht tun. Was bleibt mir also übrig? Meinerseits das AG anrufen und dem AG auferlegen lassen, die Anmeldung vorzunehmen? Oder einfach selbst die Anmeldung vornehmen und hoffen, dass das W.A.F-Institut die Kosten selbst beim AG einfordert?

Bin für jeden Vorschlag dankbar.
McLeod