Hallo,
folgende Frage brennt uns auf den Nägeln:
Mit Wirkung zu 01.07.06 wurden wir (unser Unternehmen) verkauft. (Verkauft an einen Unternehmer, der nicht einem Arbeitgeberverband angehört und somit an keinen Tarif gebunden ist und in dessen Unternehmen bisher kein Betriebsrat vorhanden war.) Der Hauptfirmensitz ist nicht mehr unser jetziger Standort. Durch § 613a haben wir einen Bestandsschutz, der sogar auf 3 Jahre verlängert wurde. Das heißt, auch der Standort bleibt für diese 3 Jahre erhalten.
Allen Mitarbeitern wurden jetzt neue Arbeitsverträge ausgehändigt, die innerhalb 14 Tagen unterschrieben zurückgegeben werden sollten. Ein elementarer neuer Abschnitt beinhaltet in dem neuen Vertrag, dass der neue Arbeitgeber berechtigt ist, jederzeit den Mitarbeiter an einen anderen Standort (insgesamt 3 vorhanden) zu versetzen.
Wenn dieser Vertrag unterschrieben wird, hebeln wir dann § 613 a selber aus, wenn wir nicht an einen anderen Standort wechseln wollen oder können? Auch wird in dem neuen Vertrag erwähnt, dass betriebsbedingte, wirtschaftliche Gründe eine Kündigung rechtfertigen können.
Was passiert, wenn wir den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben?