In tarifgebundenen Unternehmen mag dies noch akzeptabel sein. In tariflosen Unter-
nehmungen ist, ohne Kenntnis des Inhaltes der Arbeitsverträge, eine Überwachung
der gesetzlichen Mindestanforderungen (Urlaub, Arbeitszeit, etc.) fast unmöglich.
Wer kann hier Tipps geben??