Wie kann der BR seinem Auftrag nachkommen, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen, wenn ihm bei Einstellungen der Arbeitsvertrag nicht vorgelegt werden muß?

In tarifgebundenen Unternehmen mag dies noch akzeptabel sein. In tariflosen Unter-
nehmungen ist, ohne Kenntnis des Inhaltes der Arbeitsverträge, eine Überwachung
der gesetzlichen Mindestanforderungen (Urlaub, Arbeitszeit, etc.) fast unmöglich.

Wer kann hier Tipps geben??