Hallo,
nach § 10 des ArbSchG Absatz 2 hat der AG die Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Bechäftigten übernehmen.
Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen.
1.) Wie hoch ist angemessen. Gibt es da eine Faustregel oder ein Prozentsatz.
2.) Da steht nur, "im Verhältnis zu den Beschäftigten", aber wir sind ein Kaufhaus mit einer durchschnittlichen Kundenfrequenz von ca. 1000 Kunden täglich. Muß das nicht auch in die Berechnung mit einfliessen?