Erstellt am 01.06.2006 um 07:05 Uhr von Z.Ickig
1. Diese BV dürfte wohl unwirksam sein, siehe § 77 Abs. 3 BetrVG
2. Da Sonderzahlungen als zusätzliches Brutto-Entgelt auf der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung auftauchen, gibt es wohl keine "Auszahlungsbelege". Der BR hat kein Einsichsrecht in die Einzelabrechnungen. Er darf lediglich die Brutto-Lohn-und Gehaltslisten einsehen.
Das müßte aber auch genügen, denn die Brutto-Listen für den fraglichen Monat müßten sich um die ausgehandelten Summen nach oben verändern.
Erstellt am 01.06.2006 um 08:37 Uhr von viktor
Naja, es kommt darauf an, wie man die Zulage definiert. Ich kann also nicht unbedingt den Tarifvorbehalt erkennen. Die Gewerkschaften regeln ja "üblicher Weise" in ihren Tarifen auch kein Weihnachtsgeld sondern Jahresabschlussleistungen oder ähnliches.
Erstellt am 01.06.2006 um 10:27 Uhr von Ramses II
Viktor,
Du meinst also es käme nur auf die Verpackung an, nicht auf den Inhalt?
Erstellt am 01.06.2006 um 10:40 Uhr von viktor
fast wie im richtigen Leben!
Ich denke wir wollen doch was für die Kollegen erreichen. Da muss man zuweilen auch über den eigenen (gewerkschaftlichen) Schatten springen.
Erstellt am 01.06.2006 um 10:47 Uhr von Ramses II
Du meinst also dass man durch den Abschluss unwirksamer Vereinbarungen etwas für die Kollegen erreicht?