Erstellt am 01.06.2006 um 07:35 Uhr von Frank B.
Die Angelegenheit kommt mir irgendwie bekannt vor!
Die Arbeitgeber können sich einfach nicht an einen starken BR-Vors. gewöhnen und versuchen bei solchen Verhandlungen immer das schwächste BR- Mitglied auszumachen bzw. den BR so zu beeinflussen, dass es ein, ihnen angenehmeres, Ergebnis rauskommt.
Wenn der BR diesen Beschluss so gefasst hat und der BR- Vors. den Auftrag hat, im Namen des BR zu verhandeln, dann würde ich mich auf solche Spielchen nicht einlassen. Der Arbeitgeber kann verlangen was er will, der BR entscheidet wie er verhandeln will.
Erstellt am 01.06.2006 um 10:33 Uhr von baehr6
Hallo Frank B.
ganz so kann man das nicht stehen lassen. Denn der Vorsitzende ist nicht Vertreter im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung die er im Namen des BR abgibt. Das heißt meir Einschätzung nach, das er Erklärungen zum Beschluß abgeben darf, was aus meiner Sicht etwas anderes ist als zu verhandeln. In speziellen Einzelfragen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich das der BRV selbstständig entscheidet. (Voraussetzung bei diesem Vorgehen ist aber ein BR mit weniger als 9 Mitglieder).
Eine allgemeine Ermächtigung ist hingegen in jedem Fall unwirksam.
Gruss
Baehr6
Erstellt am 01.06.2006 um 11:05 Uhr von bernd
Unser AG wollte bisher immer das Gegenteil. Der BR sollte den BR-V bevollmächtigen, allein zu verhandeln. Ich bin dagegen, selbst wenn es das Gesetz zulassen sollte.
Ich denke, ein Kollektiv ist immer stärker als eine einzelne Person. Natürlich sollten Meinungsverschiedenheiten nicht vor dem AG ausdiskutiert werden. Dann muß ebend mal eine Auszeit genommen und die Sache intern geregelt werden.
Erstellt am 01.06.2006 um 11:38 Uhr von Frank B.
Ich gebe euch beiden recht!
Bei uns verhandelt auch nicht der BRV, sondern führt Vorabgespräche um den Beschluss des BR mit den Anliegen des AG zu vergleichen und eventuellen Gesprächsbedarf zu ermitteln.
Ich würde jedem BR zuraten, so wie bernd zu handeln! Für mich ist immer das Gremium der Verhandlungspartner!
Nur hat sich leider in der Vergangenheit bei bestimmten Gesprächen, genau die Taktik des AG so herausgestellt wie oben beschreiben. Da man mit bestimmten Beschlüssen nicht einverstanden war, hat man dann in den Verhandlungen versucht auf vermeintlich schwache Mitglieder Einfluss zu nehmen.
Erstellt am 01.06.2006 um 13:17 Uhr von Hennig
das problem ist wir haben einen beschluss gefasst muss ich als vorsitzender jetzt alle mitnehmen zum arbeitgeber und da die beschlussfassung diskutieren ich verhandle da ja nicht über spezielle sachen sondern lege nur den beschluss vorund wäre es dann von mir küger den beschluss schriftlich einzureichenohne das da noch gespräche über den eigentlichen beschluss stattfinden verhandlungen nartürlich nur zusammen es geht darum das der arbeitgeber versucht den beschluss unnötig in die länge zu ziehen wir haben was beschlossen und fertig und darüber will ich als vorsitzender nicht mit dem chef diskutieren lediglich über den inhaltund da ziehe ich wie gesagt meine mitglieder voll ein
Erstellt am 01.06.2006 um 14:12 Uhr von Ramses II
Ja, was denn nun?
"Verhandlungen" oder "Zustellung eines Beschlusses"?
Bei der Zustellung eines Beschlusses wird nicht verhandelt, hat der BRV vermutlich auch gar kein Mandat.
Da Beschlüsse üblicherweise auch nicht im Rahmen einer BR-Sitzung zugestellt werden kann es bei der Zustellung auch keine Verhandlungen geben.
Falls der AGmit dem Beschluß nicht einverstanden ist kann er dem BR das mitteilen und darum bitten dass die Angelegenheit auf die nächste Tagesordnung genommen wird.