Erstellt am 01.06.2006 um 08:53 Uhr von viktor
Die Frage wäre zunächst an den Chef zu richten. Warum will er 2 Jahre befristen?
In der heutigen Zeit sind ja Befristungen allgegenwärtig. Selbst wenn es einem gelingt, die Planstelle ohne Befristung zu bekommen, kann immer noch jemand auf diese Stelle befristet eingestellt werden - und in Zukunft noch viel leichter (siehe Pläne der Koalition).
Lese Dir mal die §§ 14 ff TzBfG durch.
Erstellt am 01.06.2006 um 10:01 Uhr von Rollie
---> ..Meines erachtens wird diese Stelle ständig benötigt ...
Was hält den AG davon ab, alle 2 Jahre die Stelle erneut befristet auszuschreiben und mit neuen Mitarbeitern zu besetzen.
ich denke mal, so wie Viktor schon sagte, ist es mittlerweile schon gängige Praxis geworden. Der AG geht auf diese Weise einfach hin und sichert sich so Mitarbeiter, die wissen, das ihre tage gezählt sind, wenn sie keine gute Arbeitsleistung erbringen. Das ist für den AG einfach besser, als einen Mitarbeiter unbefristet einzustellen, den er dann nach 6 Monaten ohne Schwierigkeiten fast nicht mehr los wird.
Es ist eine ganz logische Reaktion, mit dem der AG auf den geltenden Kündigungsschutz reagiert.
Man kann es kritisieren, oder auch positiv sehen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, würden viele AG sich scheuen, Mitarbeiter einzustellen, bzw. viele Mitarbeiter würden statt einer Befristung die ersten 6 Monate einfach nicht überstehen und entlassen werden, bevor der Kündigungsschutz greift. Wem wäre damit gedient ?
Sicherlich wäre es für den AN angenehmer, wenn er wüßte, das er einen unbefristeten Vertrag hätte, andererseits hat der AG nun mal die Möglichkeit, sich für einen Mitarbeiter zu entscheiden, der bereit ist, auch befristet zu arbeiten.
Erstellt am 01.06.2006 um 10:15 Uhr von Ramses II
log,
es ist grundsätzlich immer möglich Stellen nur befristet auszuschreiben und nur befristete Verträge zu erstellen.
Die Kriterien des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beziehen sich nicht auf den Arbeitsplatz, sondern auf den einzelnen Arbeitsvertrag. Der einzelne Arbeitsvertrag darf über zwei Jahre hinaus nur befristet werden wenn z.B. der Bedarf nur vorübergehend besteht. Stellt der AN hingegen nach zwei Jahren einen neuen AN ein, dann kann er das Spiel von vorne beginnen.
Rollie,
was ist das "Das ist für den AG einfach besser, als einen Mitarbeiter unbefristet einzustellen, den er dann nach 6 Monaten ohne Schwierigkeiten fast nicht mehr los wird." denn für ein Unsinn? Warum wird er diesen Mitarbeiter "fast nicht mehr los"?
"Es ist eine ganz logische Reaktion, mit dem der AG auf den geltenden Kündigungsschutz reagiert."
Nein! Das ist eine im wesentlichen völlig unlogische Reaktion!
"Man kann es kritisieren, oder auch positiv sehen. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, würden viele AG sich scheuen, Mitarbeiter einzustellen"
Das stimmt wohl leider, zeigt aber auch, wie viele Arbeitgeber des logischen Denkens nicht mächtig sind.
"bzw. viele Mitarbeiter würden statt einer Befristung die ersten 6 Monate einfach nicht überstehen und entlassen werden, bevor der Kündigungsschutz greift"
Das dürfte sich in aller Regel nicht rechnen!
Erstellt am 01.06.2006 um 10:25 Uhr von Angi1
Hallo log,
wenn diese Stelle innerbetrieblich ausgeschrieben wird, also sich Mitarbeiter des Betriebes darauf bewerben können, ist die eine Versetzung und MA müßte dann wieder einen anderen Arbeitsplatz bekommen.
Bei Zeitverträgen unterscheidet man zwischen Zeitverträgen ohne sachbezogenen Grund und Zeitverträgen mit sachbezogem Grund.
Die ohne Sachbezogenen Grund können drei mal verlängert werden, aber insgesamt nur über 2 Jahre laufen. Dort dürfen keine Personen eingestellt werden, die bereits in der Firma gearbeitet haben.
Zeitverträge mit sachbezogenem Grund sind z.B. Vertretung Elternzeit, Projektbezogen ....
können also länger als 2 Jahre bestehen.
MfG
Angi1
Erstellt am 01.06.2006 um 11:18 Uhr von Rollie
@Ramses II
---> was ist das "Das ist für den AG einfach besser, als einen Mitarbeiter unbefristet einzustellen, den er dann nach 6 Monaten ohne Schwierigkeiten fast nicht mehr los wird." denn für ein Unsinn? Warum wird er diesen Mitarbeiter "fast nicht mehr los"?
Wie will ein AG einen Mitarbeiter unter normalen Bedingungen "loswerden", wenn der Kündigungsschutz greift ?
---> "Es ist eine ganz logische Reaktion, mit dem der AG auf den geltenden Kündigungsschutz reagiert."
Nein! Das ist eine im wesentlichen völlig unlogische Reaktion!
Warum ? Solange der Gesetzgeber den AG durch den Kündigungsschutz knebelt, andererseits dem AG aber die Möglichkeit von Befristungen bietet, gleichzeitig ein riesen Markt Arbeitssuchender besteht, ist es in meinen Augen absolut die "logische" Konsequenz für den AG, auf befristete Arbeitsverhältnisse zurück zu greifen.
Als AG hab ich doch lieber einen Mitarbeiter, den ich befriste und mir dadurch die Möglichkeiten einer schmerzlosen Trennung offen halte (nach Ablauf der Frist), als einen Mitarbeiter, der mich mit einer Kündigungsschutzklage vor das ArbG zehrt.
Als BR finde ich diese Haltung blöd. Wär ich aber AG, würde ich vermutlich aber auch so handeln. Und ich weiß von Personalverantwortlichen, das eben dieser Kündigungsschutz für sie der ausschlaggebende Punkt einer Befristung ist.
Erstellt am 01.06.2006 um 11:34 Uhr von Ramses II
Rollie,
"Wie will ein AG einen Mitarbeiter unter normalen Bedingungen "loswerden", wenn der Kündigungsschutz greift ?"
Das Zauberwort heißt "betriebsbedingte Kündigung"!
"Solange der Gesetzgeber den AG durch den Kündigungsschutz knebelt, andererseits dem AG aber die Möglichkeit von Befristungen bietet, gleichzeitig ein riesen Markt Arbeitssuchender besteht, ist es in meinen Augen absolut die 'logische' Konsequenz für den AG, auf befristete Arbeitsverhältnisse zurück zu greifen."
Die Knebelung sehe ich nun wirklich nicht. Ein "Riesenmarkt" Arbeitssuchender gibt dem AG doch nicht zu letzt auch die Möglichkeit, sich unter den Bewerbern nach Topkräften umzusehen. Diese sind aber widerum die die relativ schnell etwas Neues finden und sich damit aus dem befristeten Arbeitsverhältnis davonstehelen. Aber selbst wenn diese bis zum Ende der Befristung bleiben bedeutet dies nichtsdestotrotz dass der AG nach spätestens zwei Jahren (oder eben schon früher) einen neuen Mitarbeiter einstellen und einarbeiten muss. Dass sich hierdurch die Personalkosten schnell um 10 bis 20% erhöhen wird ignoriert.
"Als AG hab ich doch lieber einen Mitarbeiter, den ich befriste und mir dadurch die Möglichkeiten einer schmerzlosen Trennung offen halte (nach Ablauf der Frist), als einen Mitarbeiter, der mich mit einer Kündigungsschutzklage vor das ArbG zehrt."
Hmmm. Das beliebte Argument "Ich stelle doch nur Mitarbeiter ein damit ich mich von ihnen trennen kann" habe ich noch nie verstanden.
Erstellt am 01.06.2006 um 12:06 Uhr von Rollie
RamsesII
-->> "Wie will ein AG einen Mitarbeiter unter normalen Bedingungen "loswerden", wenn der Kündigungsschutz greift ?"
-> Das Zauberwort heißt "betriebsbedingte Kündigung"!
Das ist mir schon klar, aber die muß er erst einmal durch den BR bringen. Das bringt ihm möglicherweise aber weitere Probleme, Sozialauswahl etc.
Ich gebe Dir grundsätzlich ja mit Deinen Argumenten recht, nur zeigen mir die tägliche Praxis und die Argumentationen und das Handeln von Personalverantwortlichen etwas Anderes.
Es kommt ja teilweise auch noch ein Nebeneffekt auf. Es bleibt einem AG ja ungenommen, einen befristeten AN nach der Befristung fest einzustellen (um beispielsweise zu vermeiden, das ein neuer Mitarbeiter eingearbeitet werden muß). Solange der AN aber nicht weiß, ob er nach der Befristung ein festes AV erhält, wird er sich während der Befristung möglicherweise besser in's Zeug legen, als wenn er ein unbefristetes AV hat. Eine Aussage, die von einem Personalleiter erfolgt ist auf die Frage, warum der Mitarbeiter um ein weiteres Jahr befristet werden soll (nach einjähriger Befristung) und man doch davon ausgehen könnte, das dieser Arbeitsplatz nach Ablauf der Befristung weiter besetzt wird.
Meines Erachtens schaffen sich die AG durch diese Praxis im Prinzip eine beliebt Form der Probezeitverlängerung, ohne sich den ganzen Ärger bei Kündigungen einhandeln zu müssen.
Erstellt am 01.06.2006 um 14:18 Uhr von Ramses II
Rollie,
die Sozialauswahl dürfte in den ersten zwei Jahren des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses doch in aller Regel kein Problem sein...
Dass Personalverantwortliche hier nicht bis zu Ende denken heißt noch lange nicht dass sie mit ihrem Irrtum richtig liegen.