Erstellt am 31.05.2006 um 09:04 Uhr von BMW
Hallo Blixa
Aus welcher Branche kommt ihr?
Gruß BMW
Erstellt am 31.05.2006 um 09:46 Uhr von Frank B.
Gilt ein Tarifvertrag? Wenn nicht, guckst du BUrlG.
Erstellt am 31.05.2006 um 10:05 Uhr von Blixa
Hallo zurück,
wir sind aus der Papierverarbeitenden Branche. Tarifvertrag gilt nicht. Aber sollte nicht gleiches recht für alle gelten?
Erstellt am 31.05.2006 um 10:11 Uhr von Fayence
Frank B.,
das BUrlG wird diese Fragestellung nicht beantworten können. Dort ist lediglich der Anspruch auf 24 Tage Urlaub (bei 6 Tage Woche) für jeden AN festgeschrieben.
Erstellt am 31.05.2006 um 10:15 Uhr von Ramses II
Fayence,
wenn im Gesetz nicht mehr steht dann ist der Anspruch wohl auch nicht höher...
Erstellt am 31.05.2006 um 10:22 Uhr von Rollie
Wenn kein TV greift, weshalb sollte der AG nicht das Recht haben, Urlaub individuell zu vereinbaren, sofern er den gesetzlichen Mindestrahmen einhält.
Der AG vereinbart mit den neuen Mitarbeitern die Arbeitsbedingungen und diese haben doch die Möglichkeit, diese zu akzeptieren, oder bessere Bedingungen auszuhandeln.
Warum sollte das zu Ärger führen ? Weil die neuen Mitarbeiter sich schlechter verkauft haben ?
Dann müßte man ja auch in Zweifel stellen, ob es ungerecht wäre, wenn der AG den Mitarbeitern unterschiedliche AT-Zulagen gibt.
Erstellt am 31.05.2006 um 10:24 Uhr von Hirnixxl
Verstößt diese unterschiedliche Regelung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Das möchte Blixa wohl wissen - und ich auch.
Erstellt am 31.05.2006 um 10:26 Uhr von Blixa
Danke Hirnixxl,
du bringst es auf den Punkt.
Erstellt am 31.05.2006 um 10:43 Uhr von Z.Ickig
Die Regelung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Dieser Grundsatz ist auch nicht so zu verstehen, dass alle Arbeitnehmer die gleichen Ansprüche haben.
Gleichbehandlung bedeutet, dass kein Arbeitnehmer aufgrund seiner Rasse, Religion oder seines Geschlechtes schlechter gestellt werden darf.
Erstellt am 31.05.2006 um 13:05 Uhr von Frank B.
Danke Z.Ickig! Genauso sieht´s aus.
Solange der AG nicht von gesetzlichen oder tariflichen Mindestbestimmungen nach unten abweicht, kann er machen, was will er.