Unsere BR-Wahl wird angefochten, der neue BR hat den kompletten Schriftsatz der Anfechtung, inclusive Anlagen, den Sie vom Amtsgericht erhalten haben, an alle Mitarbeiter per Mail verteilt.

Unter anderem waren als Anlagen dabei eine Seite eines Protokolls des alten BR, natürlich mit Beschlüssen und Abstimmungsergebnis.
Damit auch jeder weiß, wer dabei war, als Anlage auch noch die Anwesenheitsliste der jeweiligen Betriebsratssitzung.

Beschlussfassungen sind nicht öffentlich zu machen, sie unterliegen der Geheimhaltungsplicht.

Meiner Meinung nach hätten die Anlagen nicht mitgemailt werden dürfen.

Was sagt ihr dazu?