Erstellt am 30.05.2006 um 21:42 Uhr von didi
Mann sollte die Kollegen zwar über die BR-Arbeit informiren, aber Beschlüsse gehören nicht dazu. Die köönten ja immer mal auch "gegen" Kollegen sein.
Erstellt am 30.05.2006 um 22:52 Uhr von B.R.
Eine allgemeine Verpflichtung zur Geheimhaltung von Beschlussfassungen gibt es wohl nicht. Lediglich im Umfeld von personellen Einzelmaßnahmen, Begleitung bei Personalgesprächen und bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist so etwas im Gesetz vorgesehen. Ich vermute o.g. Beschluss betrifft die ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes?
Erstellt am 31.05.2006 um 10:16 Uhr von Rollie
"Beschlussfassungen sind nicht öffentlich zu machen, sie unterliegen der Geheimhaltungsplicht."
Wieso das ?
Eine Beschlußfassung kann doch kaum geheim sein, wenn sie Außenwirkung haben soll.
Erstellt am 31.05.2006 um 17:08 Uhr von Eisi
Es sind mehrere Beschlüsse auf dieser Seite,
der eine geht um die Bestellung des Wahlvorstandes, das ist ja auch nicht das Problem,
aber bei einem anderen Beschluss geht es um den Übergang von Mitarbeitern in eine andere Gesellschaft.
Das Abstimmungsergebnis steht in folgender Form unter dem Beschluss:
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltung
Herr Mustermann nahm an der Abstimmung nicht teil.
Das der Beschluss nicht "geheim" sein kann, ist mir auch klar,
aber die Abstimmungsergebnisse sind bestimmt nicht für jedermann gedacht.