Erstellt am 09.07.2018 um 07:09 Uhr von ickederdicke
Wurde das Integrationsamt beim Kündigungsverfahren eingeschaltet ? Die würde ich auch zur Urlaubsfrage kontaktieren.Die 5 tage Zusatzurlaub muss jeder AG hinnehmen.
Erstellt am 09.07.2018 um 10:43 Uhr von Pjöööng
"möchte für die Krankheitszeit den Schwerbehinderten Urlaub von 5 Tagen nicht anerkennen", ist das wirklich die Begründung?
Oder geht es vielleicht darum dass der Arbeitgeber diese Tage als verfallen betrachtet?