Hallo Kollegen

Im § 37 Abs. 6 steht: ..........Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen...........die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds übernehmen..........auf 4 Wochen.

Beziehen sich die 3 bzw. 4 Wochen verteilt auf die gesamten 4 Jahre oder habe ich jedes Jahr 3 bzw. 4 Wochen Anspruch auf Freistellung????
Das geht für mich nicht eindeutig aus dem Gesetzes-Text hervor.

Danke für Hilfe.