habe gehört, daß ein gewähltes Ersatzmitglied bei der Betriebsratswahl ab der Bekanntgabe der Wahlergebnisse auch einen befristeten Kündigungsschutz genießt. Dazu muß sie/er noch nicht mal an einer Betriebsratssitzung teilgenommen haben. Stimmt das ? Und wenn ja, wie lang ist dieser befristete Kündigungsschutz ? Drei Monate oder sogar evtl. ein halbes Jahr ???
Vielen Dank
Olaf..................
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