Hallo an alle, die den Brückentag wie ich nicht nutzen können...
Folgendes Problem:
Unser Arbeitgeber wollte von einem Fremdanbieter eine Tätigkeit wieder zurückholen und durch eigene Arbeiter ausführen lassen.
Gemeinsam mit dem BR wurde die Personalauswahl dazu durchgeführt und der entsprechenden personellen Maßnahme nach §99 hat der BR inzwischen zugestimmt.
Jetzt hat der Fremdanbieter ein wesentlich günstigeres Angebot unterbreitet und der Arbeitgeber will die Versetzung der betroffenen eigenen Mitarbeiter auf die heiß begehrten Stellen doch nicht durchführen.
Gibt es trotzdem einen juristischen Anspruch des BR oder der Betroffenen auf die Umsetzung der personellen Maßnahme (wie beantragt und zugestimmt) oder kann der Arbeitgeber tatsächlich sagen: "War alles nur Spaß."?