In einer freiw. BV haben wir vereinbart, statt der farifl. vorgesehenen 310€ Einmalzahlung für März, April und Mai zunächst nur 150€ mit der Mai-Abrechnung auszuzahlen. Über die Restzahlung wird im Herbst neu verhandelt.
Klar - mehrere Kollegen sind damit nicht glücklich! Können sie individualrechtlich ihren "Anspruch" auf vollständige Zahlung mit Maiabrechnung durchsetzen? Gibts da trotz BV Möglichkeiten?