Unsere Vorstände und der Aufsichtsrat haben sich selber vor kurzem eine beträchtliche Zulage (ca. 1000,- EUR je Monat und Person) zugebilligt und das, nachdem der Betriebsrat wieder und wieder nach Inanspruchnahme der Öffnungsklausel die tarifliche Erhöhung für alle Mitarbeiter um 6 Monate nach hinten verschoben hat (auf Anraten des Vorstandes, um die finanzielle Situation des Unternehmens nicht überzustrapazieren). Gibt es hier Einspruchsmöglichkeiten für den Betriebsrat?