Erstellt am 26.05.2006 um 10:16 Uhr von Kölner
Warum soll eine Einspruchsmöglichkeit möglich sein?
Ihr habt doch im AufsRat einen/mehrere AN-Vertreter - er und ggf. die Gewerkschaft kommen doch auch in den Genuss der Erhöhung.
Ausserdem geht es normalerweise nicht darum, GEGEN eine Erhöhung von Bezügen zu sein, sondern FÜR eine Erhöhung der Bezüge von vielen Mitarbeitern zu sein.
Erstellt am 26.05.2006 um 10:55 Uhr von Rollie
@Kölner,
Aus Sicht der AN ist es vermutlich nicht nachvollziehbar, das der Vorstand/Aufsichtsrat sich eine Erhöhung genehmigt, andererseits aber von den AN erwartet, auf eine Erhöhung der tariflichen Bezüge der AN zu verzichten.
Hinzu kommt, das es einen noch bitteren Nachgeschmack hat, wenn die Öffnungsklausel gezogen wird, die AN-Vertreter sich aber die Tasche selber vollstopfen.
So gesehen, kann ich den Unmut schon verstehen, wenngleich ich nicht weiß, ob der Betriebsrat hier eine Möglichkeit hätte, einzugreifen.
Vielleicht habe ich aber auch nur was falsch verstanden :-)
Erstellt am 26.05.2006 um 13:51 Uhr von tibo
Hallo @Kölner,
genau getroffen. Das ist unser Unmut, der bei den nächsten Tarifdiskussionen die Fronten sicher nicht entspannen wird.
Erstellt am 26.05.2006 um 14:43 Uhr von Kölner
@Rollie, tibo
Ich würde jeden Aufwendungsersatz des AR und des Vorstandes mal ganz isoliert von den Lohnerhöhungen der AN sehen.
Die eine Sache ist tarifvertraglich geregelt, die andere Beschlusssache. Dieser Futterneid wird auch alles andere als der Sache zuträglich: Nämlich die Lohnerhöhung der AN zu erreichen!