Erstellt am 25.05.2006 um 18:01 Uhr von Z.Ickig
Also, ich fasse mal die Aussagen deiner zwei Beiträge zusammen.
Ihr hattet 2 Wahlvorstände.
Einem wurde verboten, mitzumachen.
Ein anderer war am Tag der Wahl krank.
Das heißt: es war keiner der beiden Wahlvorstände anwesend.
Wer war es dann, der doch da war ??
Das hört sich ziemlich konfus an. Was für eine Frage hast du jetzt?
Willst du wissen, ob man die Wahl deswegen anfechten kann?
Erstellt am 25.05.2006 um 19:51 Uhr von Mario
Hallo Spaco,
sieht nach Behinderung der BR Wahl aus (durch den Betriebsleiter),
wenn ich dich richtig verstehe hat der Betriebsleiter einem Wahlvorstandsmitglied verboten im Wahllokal zu sein.
Im Wahllokal war dann nur ein Wahlvorstandsmitglied und keine Wahlhelfer oder ?
Gruß Mario
Erstellt am 28.05.2006 um 11:28 Uhr von Ramses II
Tomcom,
weniger Alkohol und weniger Ausrufezeichen können manches Mal hilfreich sein.
Es geht hier doch offensichtlich um mehrere Mirtglieder eines einzigen Wahlvorstandes.
Erstellt am 28.05.2006 um 13:01 Uhr von Mario
@Tomcom
Nicht gleich alles anfechtbar oder ungültig machen wollen (keine kritig an dich).
Der Verfasser ist schwer zu verstehen, ich vermute auch, daß er es schwer hat deutsche Gesegtzestexte zu lesen oder zu verstehen (auch keine kritig, mach weiter).
!!! Ich würde lieber dem "Betriebsleiter" vorm Arbeitsgericht eine reinwürgen, aber ordentlich und sofort - er wird dann nie wieder eine BR Wahl oder die BR Arbeit stören !!!
Gruß Mario