Erstellt am 26.05.2006 um 19:39 Uhr von Lotte
Ich zitiere w-j-l :
Bei Wahlen gilt grundsätzlich: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Das bedeutet im Extremfall, dass ein/e Kandidat/in in ein Amt gewählt ist, wenn er/sie eine Stimme bekommen hat, soweit andere nicht mehr Stimmen bekommen haben. Es gibt keine Nein-Stimmen, die eine Wahl verhindern könnten.
Das hat er in dem Beitrag 30644 geschrieben
Wenn's stimmt, dann kann dein Fall doch nur eintreten, wenn er keine einzige Stimme bekommt?
Was geschieht danach, wenn die Mehrheit des GBR die vorherige Vorsitzende wieder im Amt haben möchte, diese jedoch durch Umstrukturierungsmaßnahmen (zusammenlegen von 2 BR-Gremien) nicht mehr in den GRB gewählt wurde?
-Wenn sie nicht im GBR ist, kann sie wohl auch nicht gewählt werden?
Erstellt am 27.05.2006 um 17:52 Uhr von tojamika
ja, hab mich inzwischen selber noch mal schlau gemacht. Lt. Fitting kann der GBR vor der Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Ämter einen Beschluss fassen, der festlegt, dass z.b. die absolute Mehrheit erforderlich ist, um gewählt zu sein. Dann reicht logischerweise nicht mehr eine Stimme...
Erstellt am 27.05.2006 um 21:38 Uhr von Lotte
Hallo Tojamika,
nun hab' ich auch wieder etwas gelernt, vielen Dank für die Info
LG Lotte