Wir wollen die Betriebsratssitzungen des neu gewählten Betriebsrates immer am Samstagsnachmittag zwischen 14 Uhr und 16 Uhr; also ausserhalb der regulären Arbeitszeit abhalten.
Alle 9 Betriebsräte sind damit einverstanden. Der Arbeitgeber möchte uns an einem Samstag aber nicht extra die Firma aufmachen, bzw. auch keinen Schlüssel für den Betrieb geben. Auch möchte er keinen Pfortendienst einrichten.
Wichtige Fragen:
Kann ich das als Betriebsratsvorsitzender irgendwie gerichtlich erzwingen?
Wenn der Arbeitgeber die Firma nicht aufschliessen will, kann ich dann einen Raum irgendwo anmieten?
Ginge auch eine Betriebsratssitzung reihum im eigenen zu Hause? (Die Nichtöffentlichkeit würden wir auf jeden Fall gewärleisten.)
Bin neu hier und freue mich über gute Antworten.