Erstellt am 24.05.2006 um 19:16 Uhr von Fayence
Rechtzeitig im Rahmen von mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist wohl, wenn der BR seine Bedenken, Anregungen usw. vorbringen kann. Vor allem, prüfen kann!
Da die Sachverhalte sehr unterschiedlich sein können, gibt es keine gesetzliche Regelung, was "rechtzeitig" konkret bedeutet.
Erstellt am 24.05.2006 um 19:18 Uhr von trullkopf
Rechtzeitig heißt in diesem Zusammenhang sobald die Überlegungen beim AG in diese Richtung gehen muß er den BR informieren.
Es muss auf jeden Fall dann informiert werden wenn es noch die Möglichkeit gibt eben nicht zu überwachen wenn es der BR so will.
Im Übrigen gibt es keinen vernünftigen Grund vom AG der euch unter Zeitdruck nehmen kann.
Der Beschluss kann nur im Rahmen einer ordentlich anberaumten BR-Sitzung erfolgen.
Erstellt am 24.05.2006 um 19:31 Uhr von Waupe1
Hallo Fayence, Hallo trullkopf
herzlichen Dank für die rasche (Rechts)Hilfe. Speziell Fayence, Du/Sie warst mir schon oft eine große Hilfe. Vielen Dank sagt
Waupe1
Erstellt am 25.05.2006 um 09:35 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Ausserdem meine ich zu wissen (öh monn wasn füa ne bleede Ausrähde!), dass die Kommunikationsanlagen der BR-Mitglieder nicht überwacht werden dürfen (Einschränkung: vom AG) und daher auch entsprechende Regelungen getroffen werden müssen!
Benno