Hallo, ich brauch mal wieder Eure Hilfe.

Unser AG beabsichtigt eine neue Telefonanlage einzubauen. Nach §87 ist dies Mitbestimmungspflichtig sobald damit auch Arbeitnehmer überwacht werden können. Dies ist der Fall.
Meine Frage. Wie lange vorher muss der BR informiert werden. Was ist r e c h t z e i t g im Rahmen der Informationspflicht?, gibt darüber eine gesetzliche Regelung und wo steht die. Der AG setzt uns unter (Zeit)Druck einen Beschluß herbeizuführen.

Danke für Eure Hilfe
Waupe1