Wir haben in m. Städten in Deutschland, Betriebsstätten.
Es gibt jedoch nur in einer eine Schwerbehindertenvertretung.
Diese wird auch zu den GBR-Sitzungen eingeladen.
Somit ist sie auch die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung.
Wie ist es nun, wenn es um einen Schwerbehinderten Mitarbeiter geht, der nicht im Geltungsbereich der zuständigen Vertretung liegt.
Kann auch hier die Schwerbehindertenvertretung aktiv werden ?
Oder was muss getan werden, damit hier auch ein Recht gem. dem SGB IX besteht.
Ich meine bei Kündigungen usw. ?
Muss beim integrationsamt eine Zusammenlegung der Betriebe erfolgen ?