Erstellt am 21.05.2006 um 18:18 Uhr von Kölner
Ich würde Euch gerne hauen, wenn Ihr dazu eine BV abschliesst. Das Verhauen ist sowieso egal, denn gültig wäre eine solche BV ohnehin nicht!
Fazit: Ihr könnt gar keine BV diesbezüglich abschliessen.
Die Versetzung muss so rechtzeitig angekündigt werden, dass zumindest der BR in der gebotenen Zeit reagieren kann.
Erstellt am 21.05.2006 um 18:31 Uhr von häggi
@ Toni,
um es deutlich zu sagen: jede Versetzung unterliegt der MB des BR §99 BetrVG. auch wenn die Möglichkeit der Versetzung im AV und TV gegeben ist.
Erstellt am 21.05.2006 um 18:37 Uhr von Toni
Hallo
Kann man nicht die Bedingungen der Zumutbarkeit aushandeln?
Erstellt am 21.05.2006 um 18:45 Uhr von häggi
€ Toni
ja deshalb der Antrag an den Br.
Erstellt am 21.05.2006 um 18:45 Uhr von Kölner
@Toni
Im Rahmen einer BV gilt: Das geht nicht!
Wo bliebe denn da das Individualrecht?
Stell Dir vor, der BR würde mit dem AG so eine BV auskungeln und der AN bliebe auf der Strecke. Als AN würde ich "zuviel bekommen" - und dann wäre die Prügelstrafe eine viel zu geringe "Belohnung" für diesen Bärendienst.
Erstellt am 21.05.2006 um 19:13 Uhr von Toni
Hallo Kölner, neige das Haupt für deine Prügel
Toni
Erstellt am 21.05.2006 um 19:53 Uhr von Kölner
Alternative
Die Wegschnapp! Konrad- Adenauer- Ufer in Köln...