Erstellt am 21.05.2006 um 17:24 Uhr von nenyah
Hallo,
findest im Fitting §29 Abschnitt 44 einiges darüber.
Liebe Grüße
Erstellt am 24.05.2006 um 20:41 Uhr von rolli
Hallo Bärbel,
1. Der BR Vorsitzende läd zur BR Sitzung ein. Diese Einladung gilt als rechtzeitig, wenn sie drei Tage vorher jedes BR Mitglied erreicht.
2. Der BR Vorsitzender muss den Beratungsgegenstand auf der Tagesordnung setzen, wenn das ein viertel der BR Mitglieder oder der AG es beantragt.
LG