Innerhalb welcher Zeit muss der Vorsitzende zur BR-Sitzung einladen, wenn ein viertel der BR-Mitglieder oder der Arbeitgeber dies bei ihm unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen?
Ich habe das zwar in einem Buch gelesen, finde aber im BetrVG nichts darüber. Es wäre toll, wenn mir einer was dazu sagen/schreiben könnte.
Danke und Gruß Bärbel