Hallo,

letzte Woche habe ich auf einem Grundlagen-Seminar erfahren, dass Ersatzmitglieder den erweiterten Kündingungsschutz auch ohne Sitzungsteilnahme bekommen.
Wenn z. B. die ersten 4 BR-Mitglieder einer Liste verhindert sind müssen die ersten vier Nachrücker betriebsratsmäßig zur Verfügung stehen. Auch wenn keine Sitzung statffindet. Es hätte ja eine stattfinden können. Das reicht aus um den erweiterten Kündigungsschutz zu bekommen.
Leider habe ich nicht nach der Quelle gefragt. Soll neueste Rechtsprechung sein.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Gruß Hirnixxl