Erstellt am 19.05.2006 um 15:42 Uhr von Rollie
Ist sie aus dem Betriebsrat wirklich ausgetreten, oder hat sie nur ihren Vorsitz abgegeben ?
Erstellt am 19.05.2006 um 15:49 Uhr von foffo
Hallo, die Regelungen zur Amtsniederlegung werden abgeleitet aus § 24, (2.) BetrVG. Eine Form ist für die Niederlegung nicht vorgeschrieben. Es genügt, wie scheinbar in Deinem Fall, die mündliche Erklärung gegenüber allen Mitgliedern des BR, z. B. in einer BR-Sitzung. Diese Erklärung kann nicht zurückgenommen oder widerrufen werden. Ich empfehle Dir hierzu Fitting, Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar, § 24, Randnummern 9 bis 11.
Gruß foffo
Erstellt am 19.05.2006 um 16:34 Uhr von ali1
hallo
sie hat ihren austritt gegenüber einem br mitglied erklärt.
am nächsten tag hat der betriebsrat sich zusammen gesetzt und sie hat
sich entschuldigt ,das dies eine kurzschlusshandlung gewesen wäre.
wobei ich anmerken muss das sie schon mehrere jahre tätig war und hätte wissen müssen das dies ein schritt ist den man sich gut überlegt.
Erstellt am 19.05.2006 um 17:17 Uhr von p.g.
War das vielleicht ein Erpressungsversuch um etwas nach ihrem Willen durchzusetzten.
Wenn ja würde ich auf Ihre Amtsniederlegung bestehen.
War das ein Blackout könnte man da mal darüberhinwegsehen.
Aber als Ersatzmitglied kannst Du da nicht viel mitreden.
Meine persönliche Meinung dazu.
Erstellt am 19.05.2006 um 17:19 Uhr von Rollie
Ich denke, es "irgendeinem" BR-Mitglied zu erklären, muß als Rücktritt nicht ausreichen. Laut Kommentierung muß sie in dem Fall dem Stellvertreter oder dem Gremium zugegangen sein.