Erstellt am 19.05.2006 um 12:46 Uhr von Z.Ickig
Der BR hat Anspruch darauf, alle Bewerbungen für einen konkret bestimmten Arbeitsplatz einzusehen. Dazu gehören auch die Bewerbungen von Personen, die der Arbeitgeber nicht in die engere Wahl nimmt.
Fitting, Kommentar zum BetrVG, 21. Auflage, § 99 Randnummer 156