Erstellt am 17.05.2006 um 10:28 Uhr von Heinz
Abmahnungsgründe müssen genau benannt werden. Ist das nicht nachvollziehbar, detaillierte Gegendarstellung schreiben und zur Personalakte geben. Eine andere Möglichkeit ist die Abmahnung rauszuklagen. Da rate ich aber von ab, da damit oft das Klima zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem vergiftet wird. Ausnahme auch hier,- ich will sowieso gehen. An die Gegendarstellung, bzw Klage sind keine Fristen gebunden.
Erstellt am 17.05.2006 um 10:32 Uhr von tramdriver
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das unzulässig ist.
Eine Abmahnung ist eine ganz individuelle Angelegenheit. Sie muss zeitnah zum Vorfall erfolgen, das konkrete (!) Fehlverhalten des Einzelnen rügen und es müssen dem Einzelnen arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.
Es scheint mir nicht möglich zu sein, diesen Ansprüchen bei einer Massenabmahnung, wie du sie beschrieben hast, gerecht zu werden.
Erstellt am 17.05.2006 um 17:40 Uhr von Michael-W
@Heinz
gerade hier würde ich die Abmahnungen "rausklagen". Das ist doch mehr als zweifelhaft ob der AG mit diesen Abmahnungen vor dem Arbeitsgericht besteht.
Und zum Thema vergiftetes Klima: Meinst Du das Klima ist besser wenn diese zu unrecht abgemahneten Mitarbeiter das einfach so auf sich sitzen lassen.
Weisst den AG mal ordentlich in die Schranken.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 17.05.2006 um 17:51 Uhr von tramdriver
Das Problem mit dem "rausklagen" ist hier doch, dass die einzelnen MA die Abmahnung herausklagen müssen. Einige werden es machen, andere werden sich sagen, dass sie keinen Rechtsstreit mit dem AG haben wollen.
Ihr solltet als BR an dieser Stelle auf den AG zugehen und ihn _bitten_, die Abmahnungen zurückzunehmen. Argumentativ lässt sich da sicher ein Weg finden, schliesslich _können_ diese Abmahnungen gar nicht rechtens sein. Dazu zieht ihr am besten einen Anwalt hinzu, der euch die Argumente etwas aufbereitet.
(Vielleicht fällt mir morgen noch was ein, ich komme gerade von der Geburtstagsfeier meines Chefs.... ;-)