Erstellt am 17.05.2006 um 10:10 Uhr von p.g.
Jeder Kandidat der mindestens eine Stimme erhalten hat und nicht in den BR gewählt wurde ist Ersatzmitglied.
Erstellt am 17.05.2006 um 10:19 Uhr von Ramses II
Die Wahl ist doch wohl korrekt gelaufen und das Wahlergebnis korrekt veröffentlicht worden.
Merkwürdig ist, dass ein nicht mehr existenter WV noch Aushänge macht.
Dass der BR hier einen unwirksamen Beschluss gefasst hat beeinträchtigt die Wahl nicht.
Erstellt am 17.05.2006 um 10:52 Uhr von Gitte
Hallo Andreas,
1.Ihr habt doch Listenwahl gehabt und ich gehe davon aus,das die 9 ordenlichen BR's nach d'Hondt korrekt ermittelt wurden. Alle restlichen Kandidaten auf den Listen sind Ersatzmitglieder. Sie werden entsprechend
ihrer Plazierung auf der jeweiligen Liste als Ersatzmitglied für das nicht
anwesende ordentliche Mitglied vom BR-Vorsitzenden zur Sitzung eingeladen. Sollte ein ordentliches Mitglied ausscheiden, rückt das nächste Ersatzmitglied seiner Liste in den BR nach.( korrekt§ 25)
2. Der Beschluss des BR ist unwirksam , ändert allerdings nichts am Wahlergebnis deshalb ist Wahl nicht anfechtbar.
Außerdem hat der WV damit überhaupt nichts mehr zu tun.
Nachdem der Vors. des Wahlvorstandes die konstituierenden Sitzung eröffnet hat und der Wahlleiter für die Wahl des Vors. +Stellvertr. gewählt
worden ist, verläßt der Wahlvorstand die Sitzung und der Wahlvorstand löst sich auf.
Erstellt am 17.05.2006 um 10:56 Uhr von Andreas
Danke!
@RamsesII: Die Wahl ist korrekt abgelaufen und das Ergebnis ist auch korrekt veröffentlicht wurden.
Diese Liste mit den Ersatzmitgliedern ist am Montag, den 15.05. ausgehängt wurden und trägt die Unterschrift des Wahlvorstandes (Vorsitzender und zwei Mitglieder). Wie ich bereits erwähnt habe, hat mir der WVV heute mitgeteilt, dass er sein Amt am Montag niedergelegt hat (ich denke er meint damit, dass am Montag die kostituierende Sitzung des BRs stattgefunden hat). Möglicherweise wird jetzt der WVV mit mir darüber diskutieren, dass den Aushang bereits um 10:00 Uhr unterzeichnet hat aber erst um 14:00 Uhr sein Amt "niedergelegt" (Haarspalterei!!!).
Ich habe auch schon mit dem neuen (alten) BRV gesprochen und bekam von ihm folgende Antwort: "Was sollen wir denn mit 46 Ersatzmitgliedern, wir sind doch nur 9 BRs?" Kann ich nicht beurteilen, ich denke, das der §25 Absatz 2 BetrVG eine unmissverständliche Aussage zu den Ersatzmitgliedern macht und keinen Handlungsspielraum (Geschäftsordnung BR, Beschlußfassung in Sitzung oder ähnliches) zuläßt.
Ich würde das so verstehen:
Am Montag fand die konstituierende Sitzung des BR statt. Es wurde ein BRV gewählt und in dieser Sitzung wurde auch der Beschluß über die Anzahl der Ersatzmitglieder gefasst. Dann hätte doch eigentlich der BR den Aushang unterschreiben müssen.
Aber zurück zu der Frage: Der Beschluss ist also unwirksam. Wie können denn nun die "restlichen" (nicht gewählten) Ersatzmitglieder ihr "Recht" geltend machen?
Erstellt am 17.05.2006 um 11:24 Uhr von Gitte
@andreas
Die Ersatzmitglieder brauchen ihr Recht nicht geltend machen.
Es ergibt sich aus dem § 25!!
Der BR kann einen Aushang machen, indem er den Aushang des WV revidiert und sich auf den § bezieht. (Irren kann sich ja jeder mal :-))))
Und noch einmal:
Dem BRV kann es vollkommen gleichgültig sein, wieviel Ersatzmitglieder sein komplettes Gremium hat. Teilnahme an den Sitzungen , also dann echte
Ersatzmitglieder s.oben.
Beschluss ist nichtig,weil daraus ergibt sich keineeeee Beschlussfassung-
--basta!!!!