Erstellt am 16.05.2006 um 21:38 Uhr von Kölner
Gehört der AG denn im Sinne des TVG einem Verband an?
Erstellt am 16.05.2006 um 21:43 Uhr von didius
Hallo Kölner,
ja er gehört einem Arbeitgeberverband an.
Viele Grüße
didius
Erstellt am 16.05.2006 um 21:53 Uhr von Kölner
Dann wird das aber verdammt schwierig für den AG.
Gehören die Pseudo-Aushilfen denn der Gewerkschaft an?
Und noch eine Frage:
Die MA sind auch gewiss bei Euch angestellt und nicht in irgendeiner Unter-GmbH oder so, nicht wahr?
Erstellt am 16.05.2006 um 23:18 Uhr von didius
Nein, die meissten wohl nicht, da es sich fast nur um Berufsanfänger handelt, die sich wohl auch nicht trauen, in die Gewerkschaft einzutreten, aus Angst davor, später nicht in ein geregeltes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Leider stehen zur Zeit 10 Bewerber auf eine offene Stelle. Und der Arbeitgeber ist Monopolist ( Rettungsdienst)
Alle MA sind Angestellte des Betriebs.(Keine Unter GmbH etc.)
Erstellt am 16.05.2006 um 23:35 Uhr von Ramses II
Diese Kollegen haben sich doch dafür entschieden dass der Tarifvertrag für sie nicht gelten soll.
Erstellt am 17.05.2006 um 07:51 Uhr von Frank B.
Da es sich hier um den Kollektivtatbestand handelt, eine Gruppe von Arbeitnehmern, der Betriebsrat bei der Einstellung anzuhören ist §99 BetrVG und hier auch die Eingruppierung anzugeben ist, hat hier wohl der BR versagt.
Der Einstellung zustimmen, die Eingruppierung ablehnen hat mir mal jemand empfohlen. Der BR sollte hier schon auf Einhaltung der Tarifverträge achten, so wie ich es sehe, wird der BR zum Gehilfen gegen Gewerkschaft und Tarifverträge.
Erstellt am 17.05.2006 um 10:16 Uhr von Ramses II
Frank B.,
wieso sollte der BR hier auf die Einhaltung der Tarifverträge achten wenn diese gar nicht gelten?
Der BR kann doch nicht die Arbeitsverträge der Kollegen abändern!
Was für eine "Eingruppierung" eigentlich?
Erstellt am 17.05.2006 um 12:10 Uhr von Kölner
@Frank B.
Das Tarifvertragsgesetz ist noch nicht Dein Freund, nicht wahr?
Erstellt am 17.05.2006 um 14:54 Uhr von Z.Ickig
Vielleicht sollte man mal die Frage nach der Banchenzugehörigkeit dieses Betriebes stellen. Immerhin gibt es ja auch zahllose allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen hier einer durchaus Anwendung finden könnte.
Dann wäre die Nichtmitgliedschaft in der Gewerkschaft unerheblich.
Also: Einzelhandel? Gastronomie? Sicherheitsgewerbe?
Was ist es? Und: Welches Bundesland?
Erstellt am 17.05.2006 um 16:59 Uhr von didius
Es handelt sich um den DRK Tarifvertrag West ( Übergangstarif, dem alten BAT angeglichen)