Erstellt am 16.05.2006 um 17:29 Uhr von Kölner
@Lisa
Bei Euch gilt nach dem Ausscheren aus dem TV: Einzelvertraglich kann (fast) alles abgeschlossen werden! Auch längere Arbeitszeiten und weniger Sozialleistungen und evt. auch irgendwann eine andere Vergütung.
Erstellt am 16.05.2006 um 17:48 Uhr von Z.Ickig
Kölner hat natürlich vollkommen recht.
Der einzige Punkt, an dem ihr als BR ins Spiel kommen könntet, ist bei der Verteilung dieser längeren Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Möglicherweise habt ihr ja dazu eine bestehende Betriebsvereinbarung, in deren Rahmen die längeren Arbeitszeiten nicht hinenpassen.
Dann hätte euer AG ein Problem...., er müßte nämlich zuerst mit euch über den Abschluß einer neuen BV verhandeln. Vorher kann und darf er die längeren Arbeitszeiten nicht anwenden, müßte aber die Mitarbeiter vertragsgemäß entlohnen.
Beispiel:
IG-Metall-Betrieb, 35 Wochenstunden
Arbeitszeit laut BV: Mo - Fr 06.00 - 13.30
Wenn in solch einem Fall nun Verträge über 40 Stunden abgeschlossen werden, dann paßt das nicht in den Vereinbarungsrahmen, denn die Arbeitszeit der neuen Mitarbeiter würde von 06.00 Uhr- 14.30 Uhr dauern.
Erstellt am 16.05.2006 um 17:53 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
Wir in Teamarbeit? Ich glaube es nicht! Das wäre ja fast so, als wenn Ramses II mit w-j-l kungelt!
Erstellt am 16.05.2006 um 18:08 Uhr von Z.Ickig
Siehste..., ich kann auch ganz brav und friedlich sein :-)