Hallo Ihr Lieben! Der Tarifvertrag wurde gekündigt. Nun meine Frage: Muss sich der Arbeitgeber bei Neueinstellungen an die betriebsübliche Arbeitszeit halten oder kann er die Neuen länger arbeiten lassen? Dass sich der Arbeitgeber an der bisherigen betriebsübliche Vergütungsordnung orientieren muss, hab ich schon in BGH-Urteilen gefunden. Neue Betriebsvereinbarungen oder andere Regelungsabreden mit dem Betriebsrat zur Änderung der Arbeitszeit gibt es nicht.
Können wir denn verlangen, dass die "Neuen" die gleiche Arbeitszeit haben wie die "Alten"?
Danke
Eure Lisa