Erstellt am 16.05.2006 um 14:15 Uhr von aristos
Hallo,
als aller erstes die Gewerkschaft anrufen und BEscheid geben.
Tarifverträge werden ja zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft abgeschlossen.
Erstellt am 16.05.2006 um 18:01 Uhr von Z.Ickig
"Was kann der Betriebsrat dagegen machen? "
==> Nichts.
Welche Möglichkeiten hat er?
==> Keine.
Da der BR keine Rechtsvertretung der Arbeitnehmer bzw. Durchsetzung von einzelvertraglichen Ansprüchen vorzunehmen hat, müssen die betroffenen Arbeitnehmer das Problem schon selbst lösen.
Auch die Gewerkschaft kann nicht viel mehr tun außer in einem Beschlußverfahren feststellen zu lassen, dass der Tarifvertrag nicht eingehalten wird. Das bezieht sich natürlich nur auf die Verträge der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer; in allen anderen Fällen kommt es darauf an, was genau zur Geltung des Tarifvertrages in den Einzelarbeitsverträgen geregelt ist.
Die Ansprüche der einzelnen Arbeitnehmer einklagen darf die Gewerkschaft nicht; es fehlt an der Klagebefugnis, und die Klage wäre unzulässig.
Also muß jeder Einzelne, der der Ansicht ist, einen Anspruch auf diese Leistungen zu haben, für sich alleine eine Klage einreichen.
Erstellt am 16.05.2006 um 18:34 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
Ginge keine kollektivrechtliche Klage z.B. aller Gewerkschaftsangehöriger gegen das Vorhaben des AG?
Erstellt am 16.05.2006 um 18:36 Uhr von Karin77
Hallo
auch wenn die Antwort, nicht gerade die ist, die ich mir erhofft oder erwartet habe, trotzdem danke.:-) Da sieht man mal wieder, daß der Betriebsrat grad bei solchen Dingen echt machtlos ist.
Ich dachte wirklich, man könnte dagegen irgendwie vorgehen.
Das ist ja echt enttäuschend.
Erstellt am 16.05.2006 um 20:07 Uhr von Z.Ickig
@ Kölner:
"Ginge keine kollektivrechtliche Klage z.B. aller Gewerkschaftsangehöriger gegen das Vorhaben des AG?"
Nein. Das wäre wohl das Modell der US-amerikanischen "Sammelklage". Die kennt unser Rechtssystem nicht.
Erstellt am 16.05.2006 um 21:13 Uhr von Kölner
@Z.Ickig
Danke, das wusste ich nicht (mehr).
Zumal: Man kann ja kollektiv z.B. gegen eine Überführung eines/mehrerer Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB widersprechen.
Erstellt am 17.05.2006 um 12:43 Uhr von Z.Ickig
Ein Widerspruch ist keine Klage!
Erstellt am 17.05.2006 um 12:46 Uhr von Kölner