Hallo,
wir arbeiten 37,5 Stunden die Woche. Am Freitag arbeiten wir 5,25 Stunden.
Dieser Freitag wird von den Kollegen bevorzugt als Freizeitausgleich genommen um Überstunden Abzubauen. Jetzt möchte die Geschäftsführung die Abrechnung der Arbeitstage auf jeweils 7,5 Stunden aufteilen, die Arbeitszeit soll aber gleich bleiben (Freitags 5,25 Std.). Ist das überhaupt möglich? Und habe wir als BR Mitbestimmungsrecht?
Vielen Dank

Jens