Erstellt am 16.05.2006 um 12:21 Uhr von Frank B.
Der Betriebsrat hat somit den Antrag, der zur Beschlussfassung anstand, abgelehnt. Enthaltungen zählen als Gegenstimmen.
Ich sehe es als schwierig an, da ihr dadurch nur Zeit vergeudet.
Erstellt am 16.05.2006 um 12:24 Uhr von Rollie
Ist Dir erst nach und/oder auf Grund des Abstimmungsergebnisses klar geworden, das Du noch Argumente gefunden hast ?
Erstellt am 16.05.2006 um 12:30 Uhr von Fritz Blomb
Hallo Rollie,
mir ist sind erst später weitere Argumente eingefallen, mit denen ich sicherlich zumindest die Enthalter auf meine Seite ziehen könnte.
Gruss Fritz
Erstellt am 16.05.2006 um 12:34 Uhr von Kölner
@Fritz Blomb
Warst Du dafür oder dagegen? Hast Du mit ja oder nein gestimmt?
Erstellt am 16.05.2006 um 12:37 Uhr von Fritz Blomb
Ich habe für ja gestimmt!
Also dafür!
Fritz Blomb
Erstellt am 16.05.2006 um 13:30 Uhr von Fayence
Fritz Blomb,
solange ein Beschluss KEINE Aussenwirkung erlangt hat, kann dieser ohne Probleme durch einen gegenteiligen Beschluss aufgehoben werden.
Erstellt am 16.05.2006 um 13:37 Uhr von Frank B.
Erstellt am 16.05.2006 um 13:52 Uhr von Fayence
@ Frank B.
:-)) Hattest Du die leise Befürchtung, ich hätte überlesen, dass der Beschluss schon Aussenwirkung erlangt hat? Habe ich aber nicht!